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Gefährdungsbeurteilung

Bewusstsein: Wo gibt es Gefahren. Veranstaltung sicherer machen. Und rechtliche „Absicherung“ d.h. man steht besser da, man hat sich Gedanken gemacht. Wir sind für die Menschen verantwortlich.

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Auswirkung(d.h. Schaden)

und man trifft Maßnahmen um das Risiko zu reduzieren auf ein akzeptables Maß.

Das ganze Konzept kommt aus dem Arbeitsschutz und durch die Berufsgenossenschaften, dort gibt es auch weitere Informationen. Diese Wiki-Seite soll als Einstieg in das Thema für Convention-Orgas gelten.

Bei der Wahl der Maßnahmen zur Risiko reduktion sollte man das TOP Prinzip verfolgen um die Gefährdung möglichst an der Ursache abzustellen. Das Top Prinzip ist:
T - Technische Lösung, z.B. eine Absturzkante mit einem Geländer absperren
O - Organisatorische Maßname, z.B. eine Einweisung der Personen
P - Personell - z.B. ein Ordner der die Absturzkante bewacht oder Nutzung entsprechender Schutzausrüstung

Beim erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) überlegt man sich welche Gefahren/Gefährdungen auftreten können, überlegt sich wie wahrscheinlich die Eintritsswahrscheinlichkeit ist und wie groß die Auswirkungen sind. Aus diesen Werten ergibt sich dann das Rsiko für die einzelne Gefahr, sollte das Risiko zu groß sein muss man sich Maßnahmen überlegen um entweder die Eintritswahrscheinlichkeit oder die Auswirkung zu reduzieren. Dabei sind technische Maßnahmen immer organisatorischen Maßnahmen vor zu ziehen. Anschließend bewertet man das Risiko erneut, nun mit den angepassten Werten für die Wahrscheinlichkeiten. Diesen Vorgang wiederholt man so lange bis das Risiko ein aktzeptables Maß erreicht hat.

Bei den Maßnahmen sollte auch jeweils eine Verantwortliche Person benannt sein.

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  • by niklas